top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma S-line GmbH

  1. Änderungen oder Ergänzungen der zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von dieser Schriftform.
     

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle, etc. ) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung des Auftrages  gewährleistet ist.

  3. Eine Stornierung des Auftrages ist nur schriftlich möglich. Erfolgt der Zugang der Stornierungserklärung an S-line GmbH bis zu 6 Wochen vor Auftragsbeginn, so beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Entgeltes. Ab 6 Wochen vor Messebeginn beträgt die Stornogebühr 70 % des Entgeltes. Sollte die Stornierung innerhalb einer Woche vor Auftragsbeginn erfolgen, so ist das gesamte vereinbarte Entgelt als Stornogebühr zu zahlen.
     

  4. Für den Fall des Zahlungsverzugs vereinbaren die Vertragsparteien Zinsen von 10% p.a.
     

  5. Angebote sind freibleibend, und die S-line  GmbH  ist berechtigt innerhalb von 10 Werktagen nach Annahme des Angebots von diesem ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.
     

  6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Ansprüche gegenüber S-line GmbH gegen deren Entgeltforderung aufzurechnen.
     

  7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche mit dem Auftrag verbundenen öffentlichen Abgaben zu tragen.
     

  8. Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen Eigentum von S-line  GmbH.
     

  9. Eine Erstkonzeptlegung ist unentgeltlich und ein Service der S-line  GmbH. Alle weiteren Entwürfe und Aufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Bei Auftragserteilung ist die Erstkonzeptlegung unentgeltlich
     

  10. Die Konzeptlegung ist nur ein ungefährer Designentwurf um Kundenwünsche und Architektur grafisch darzustellen. Bei Auftragserhalt behält sich die S-line  GmbH das Recht vor, diverse Veränderungen für die Montagepläne vorzunehmen.
     

  11. Konzept und Konstruktionspläne sowie Fotos sind geistiges Eigentum der Firma S-line  GmbH und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung zur eigenen Nutzung oder für Dritte nicht reproduziert, abgeändert, ergänzt oder weitergegeben werden.
     

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

bottom of page